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Handelsrechtlicher Geschäftsführer/Gesellschafter:
Achaz Schäfermeier
Tel. 0043 (0)676-40 230 16
E-Mail
schirmbar@tyrol.at
info@schirmbar-tyrol.at
Firmenbuchnummer: FN 401023s
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
UID-Nummer: ATU 6822 5235
Bildnachweis
Schirmbar Tyrol A+N HandelsgmbH
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I.I Anwendungsbereich
Regelung Web-Shop: Anfang
(Regelung Webshop: Ende)
II.IKreditgrundlage
III. Zahlungsbedingungen
VORRAUSKASSE
Bezahlen Sie per Vorauskasse (Banküberweisung). Bei Lagerware versenden wir Ihre Bestellung umgehend nach Erhalt ihrer Zahlung. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag Ihrer Bestellung auf unser Konto. Unsere Bankverbindung wird ihnen in der Bestätigungsmail mitgeteilt.
PAYPAL (betrifft nur den Webshop)
PayPal ist der Online-Zahlungsservice, mit dem Sie in Online-Shops sicher, einfach und schnell bezahlen – und das kostenlos und mit PayPal-Käuferschutz (unbegrenzter Höhe).
Sicher: Ihre Bank- oder Kreditkartendaten sind nur bei PayPal hinterlegt. Deshalb werden sie nicht bei jedem Online-Einkauf erneut übers Internet gesendet.
Einfach: Sie bezahlen mit zwei Klicks. Denn Sie greifen auf Ihre bei PayPal hinterlegten Bank- oder Kreditkartendaten zurück, anstatt sie bei jedem Kauf wieder einzugeben.
Schnell: PayPal-Zahlungen treffen schnell ein. Dann kann der Verkäufer die Ware sofort verschicken und Sie erhalten sie in der Regel früher.
KREDITKARTE (betrifft nur den Webshop)
Schließen die Bestellung einfach und sicher mit Ihrer Kreditkartenzahlung ab. Wir akzeptieren VISA und Mastercard.
Die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt mit Abschluss der Bestellung.
IV.I Abnahme
1.Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus allen Rechtsbeziehungen uns gegenüber erfüllt hat.
Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind ausgenommen gebrauchte Waren. Dies gilt auch für von uns selbst durchgeführte Montagen nicht aber für Montagen von externen Firmen. Wir stehen jedoch nicht dafür ein, dass die bestellten Gegenstände in Konstruktion und Aufstellung den öffentlich rechtlichen Vorschriften im jeweiligen Verwendungsbereich entsprechen. Für anstehende Genehmigungen ist der Kunde zuständig. Sollte die Beseitigung des Mangels oder die Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, Mängelbeseitigung oder Nacherfüllung zu verweigern. Die Nacherfüllung kann verweigert werden, solange der Kunde seine Zahlungspflicht aus dem zugrundeliegenden Vertrag nicht in vollem Umfang erfüllt, soweit er dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht. Sollte eine der beiden oder beide Arten der Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung auch verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht. Sollte die Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten. Dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male misslingt.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, unerlaubten Handlungen sowie sonstiger deliktischer Haftung und Ansprüche aus Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach §439 Abs. 2 BGB) ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb der Kaufsache sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. Der Haftungsausschluss gilt ebenso wenig bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfassender Mangel unsere Haftung auslöst. Ansprüche aus Hersteller- bzw. Lieferregress bleiben ebenso unberührt. Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, Nichtbefolgung unserer Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Änderungen an den Produkten, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterial, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, Austausch des Werkstoffes, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, klimatische, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch den Verwender erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Hersteller bzw. Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt; aus mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich der übrigen Teillieferungen hergeleitet werden.
VII.Erfüllung und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenen Verbindlichkeiten, auch für Scheck- und Wechselsachen, ist 6020 Innsbruck Tirol.
VIII. Nichtigkeit
Die vorstehenden Regelungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen voll wirksam. Nichtige Bestimmungen sollen so ersetzt werden, wie sie dem Zweck des Vertrages, der aktuellen Gesetzgebung und den Interessen der Kunden am besten entsprechen.
Es gilt das Recht der Republik Österreich; die Geltung des EU-Kaufrechts ist ausgeschlossen.